Veranstalterinformationen: Sportunion Maria Schmolln Maria Schmolln 79, 5241 Maria Schmolln gruherb@direkt.at
Mit der Anmeldung/Bezahlung des Startgeldes akzeptiert der Teilnehmer umfassend alle nachfolgend angeführten Teilnahmebedingungen und das Reglement, des Veranstalters und bestätigt, dass er im Sinne dieser Regeln eigenverantwortlich handelt.
Haftungseinschränkung:
Granfondo BELLMONTE ist eine Rad-Veranstaltung. Der gesamte Straßenverlauf ist nicht gesperrt, es sind auch andere Verkehrsteilnehmer auf den Straßen, es gilt die Straßenverkehrsordnung, auch wenn teilweise Hilfskräfte und Ordner versuchen das Risiko einzuschränken. In diesem Sinne möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass z.B. Fußgängern das ungehinderte Überqueren der Fahrbahn auf einem Schutzweg/Zebrastreifen ermöglicht werden muss bzw. auch das Fahren entgegen der vorgegebenen Fahrtrichtung in Kreisverkehren, das Schneiden von Kurven und Kreuzungen untersagt ist. Weiters ist den Anordnungen der Exekutive, der Feuerwehr und der Ordner Folge zu leisten. Bei vorschriftswidrigem Verhalten erfolgt ein Ausschluss von der Veranstaltung.
Bei der Veranstaltung wird keine Zeitnehmung durchgeführt.
Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung (StVo) durch den Teilnehmer ist uneingeschränkt vorgeschrieben und wird dem Veranstalter durch den Teilnehmer zugesichert. Dies gilt vor allem für das allfällige Fahren im Pulk, den einzuhaltenden Sicherheitsabstand, das Passieren von Engstellen und Kreuzungen. Der Teilnehmer sichert dem Veranstalter trotzdem zu, dass er sich mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung damit billigend abfindet, dass unter Umständen andere Teilnehmer in seinem Windschatten fahren oder Verkehrsregeln nicht beachten. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass er sich auf das korrekte Einhalten von Verkehrsregeln durch andere Teilnehmer, sowie Ordner und Hilfskräfte nicht verlassen kann und diesbezüglich daher selbst höchste Vorsicht walten lassen wird und auch vorausschauend und bremsbereit fahren wird. Der Teilnehmer übernimmt diesbezüglich die volle Eigenverantwortung und wird die Veranstaltung sofort beenden, wenn er diese Zusage nicht mehr aufrecht erhalten kann. Er nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass er bei Durchfahren im Pulk und ohne Sicherheitsabstand gegen die Straßenverkehrsordnung, insbesondere das Gebot des Fahrens auf Sicht (betrifft auch die Sicht auf die Fahrbahn, sowie dort befindliche Hindernisse und Schäden), verstoßen und damit bewusst ein erhöhtes Risiko eingehen würde.
Der Teilnehmer verzichtet im Falle des Eintritts eines Schadens gegenüber den anderen Teilnehmern auf Schadenersatz ausgenommen grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass es sich bei der Teilnahme an dieser Veranstaltung um eine gefahrengeneigte Tätigkeit handelt, auf die er sich bewusst einlässt.
Der Teilnehmer verzichtet gegenüber an der Bewilligung dieser Veranstaltung beteiligten Behörden, deren Organe, dem Veranstalter, dessen Beauftragten, Gehilfen und Helfern auf Schadenersatzansprüche, ausgenommen eine grobe Fahrlässigkeit übersteigende Sorglosigkeit oder Vorsatz, und zwar selbst dann, falls einzelne Personen in diesem Zusammenhang strafrechtlich wegen Fahrlässigkeit verurteilt werden sollten.
Der Teilnehmer verzichtet ausdrücklich auf eine Sperre der Strecke, wünscht keine Zeitnehmung und sichert zu, die Veranstaltung sofort abzubrechen, sobald er seine Haftungsfreistellungen lt. Punkt 3. dieser Bedingungen widerruft oder in Frage stellt.
Die Straßenerhalter und der Veranstalter übernehmen keine wie immer geartete Haftung für eine für diese Veranstaltung geeignete Beschaffenheit der Fahrbahn, die über die übliche Wegehalterhaftung nach dem ABGB hinausgehen und der Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung darüber hinausgehender Schadenersatz- oder Regressansprüche.
Der Teilnehmer anerkennt, dass der Start bei der Veranstaltung auf eigenes Risiko erfolgt.
Der Teilnehmer bestätigt, dass ärztlicherseits keine Einwände gegen die Teilnahme an der Veranstaltung bestehen und der Trainings- und Gesundheitszustand den Anforderungen der angemeldeten Strecke entspricht.
Das Tragen eines Sturzhelmes ist verpflichtend.
Eine Teilnahme beim Granfondo BELLMONTE ist ausschließlich nach Vollendung des 18. Lebensjahres möglich. Jüngere Teilnehmer (ab 12 Jahren) können nur nach Vorlage einer Bestätigung des Erziehungsberechtigten an der Veranstaltung teilnehmen. Jeder Teilnehmer haftet für die Richtigkeit seiner Angaben.
Der Abschluss eines entsprechenden Versicherungspaketes (z.B. Unfall, Haftpflicht) wird empfohlen.
Datenschutz:
Der Teilnehmer erteilt bis auf Widerruf seine Zustimmung, dass sein Name, Jahrgang, Wohnort und ggf. Team z.B. in den Starter- und Ergebnislisten im Internet, in der Zeitung und in Aushängen publiziert werden.
Er erteilt dem Veranstalter – oder von ihm beauftragten Partnern – auch die Zustimmung zur Anfertigung, Verarbeitung und Verwertung von Fotos, Video- und TV-Aufnahmen. Dem Veranstalter – oder von ihm beauftragten Partnern – wird die Erlaubnis erteilt, diese Aufnahmen uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt zu verwerten und zu verwenden. Dies insbesondere zur Bewerbung und Präsentation dieser Veranstaltung. Weiters wird bis auf Widerruf die Zustimmung erteilt, dass der Veranstalter die Adressdaten für Werbezwecke verwenden darf.
Alle notwendigen Daten zur Vertragserfüllung, Anmeldung und zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen werden auch an Bank- und Kreditinstitute bzw. Zahlungsdienstleister zum Zwecke der Abbuchung/Überweisung der Anmeldegebühr, an Steuerberater zur Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen, an Moderatoren vor Ort, an Kommentatoren eines Live-Streams, welcher im Internet veröffentlicht wird, an Einsatzkräfte, an Journalisten sowie an alle Teilnehmer der Veranstaltung im Sinne der Teilnehmerliste weitergegeben.
Der Veranstalter verwendet diese Daten im Rahmen der DSGVO und des DSG. Sowohl organisatorisch als auch technisch werden die erforderlichen Maßnahmen zum Datenschutz ergriffen.
Jeder Teilnehmer hat das Recht auf Auskunft, Korrektur und Abschrift der über ihn gespeicherten Daten. Er kann auch die Einschränkung und Löschung der Daten verlangen, sowie seine Zustimmung jederzeit widerrufen. Zur Ausübung dieser Rechte wird auf die Kontaktdaten des Veranstalters in Punkt 1 verwiesen.
Ebenso besteht die Möglichkeit einer Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde.
Das Einsetzen von eigenen Service -Autos oder -Motorrädern und –Rollern ist aus Gründen der Verkehrssicherheit und aus Umweltschutzgründen nicht zugelassen.
Der Veranstalter ist berechtigt, aufgrund von schlechter Witterung, COVID-19 oder anderen nicht in seinem Einflussbereich liegenden Ereignissen die Veranstaltung abzuändern, die Strecke zu verkürzen oder zu verändern.
Bei Gefahr ist auch eine Absage oder ein Abbruch durch die Behörden möglich.
Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise- oder Hotelkosten.
Das Organisationskomitee kann jederzeit entscheiden, eine Anmeldung zu akzeptieren oder nicht oder jederzeit einen Angemeldeten von der Veranstaltung ausschließen, sofern dieser dem Image der Veranstaltung Schaden zufügen kann.
Jeder Teilnehmer ist für die Verwahrung seines Rads verantwortlich. Kosten durch Beschädigungen oder Diebstähle können gegenüber dem Veranstalter nicht geltend gemacht werden.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und zu den zum Veranstaltungszeitpunkt geltenden gesetzlichen oder vom Veranstalter selbst definierten COVID-19 Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen. Für unser aller Sicherheit setzen wir auf die Eigenverantwortung unserer Teilnehmer.
Jeder Teilnehmer haftet für die Richtigkeit seiner Angaben im Rahmen der Anmeldung zu Granfondo BELLMONTE.
Ich habe die Regeln, Bedingungen und Vorschriften für die Veranstaltung gelesen, zur Kenntnis genommen und erkenne diese verbindlich an.
Diese Haftungserklärung ist persönlich – vor Veranstaltungsbeginn – vom Teilnehmer zu unterzeichnen und bei der Startnummernausgabe abzugeben. Wird diese Haftungserklärung nicht vollständig ausgefüllt abgegeben, erhält der Teilnehmer keine Startberechtigung. Das Startgeld wird in diesem Fall nicht rückerstattet.